Auf unseren Antrag hin erhielten wir jetzt von der Selbsthilfeförderung der Gesetzlichen Krankenkassen für 2017 eine Pauschalförderung in Höhe von 2000 Euro. Seit dem 1.1.2008 sind die Krankenkassen verpflichtet  die gesundheitsbezogene Selbsthilfe mit einem gesetzlich festgelegten Betrag zu fördern. Es handelt sich um eine kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung, die in 2017 pro Versicherten 1,08 € beträgt. Die Mittel dienen der Absicherung der originären Selbsthilfearbeit und der damit verbundenen regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen. Norbert Klapper: “Unsere Arbeit leisten wir selbstverständlich ehrenamtlich, aber es entstehen Sachkosten in nicht unerheblichem Ausmaß. Jeder Selbsthilfegruppe entstehen je nach Größe und Umfang ihrer Aktivitäten laufende Kosten. Allein die Vorbereitung unserer Mitgliederversammlung kostet mehrere hundert Euro, die für Kopien und Porto anfallen.“